■ Telegramm: Untergetaucht und doch asylberechtigt
Berlin (AFP) – Flüchtlinge, die in Deutschland untertauchen, verlieren dadurch nicht einen möglichen Anspruch auf Asyl oder Abschiebungsschutz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin klargestellt. Mit dem gestern verkündeten Urteil hob es eine gegenteilige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gegen einen Kosovo-Albaner auf. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hatte dem Mann Abschiebungsschutz gewährt, weil ihm in der Heimat Gefahr drohe. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten wollte dagegen die Abschiebung erreichen. Die Lüneburger Richter hatten gemeint, mit seinem Untertauchen habe der Flüchtling kein „Bescheidungsinteresse“ mehr. Jeder Antrag auf Schutz sei daher von vornherein abzuweisen (AZ: 9 C 169.95).
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