: Unsoziale Pflege
Die Hamburger Rechtsanwältin Hilke Böttcher hat Verfassungsbeschwerde gegen die Pflegeversicherung erhoben und wurde erhört. Heute ist die mündliche Verhandlung in Karlsruhe. Nach Böttchers Ansicht verstößt die Pflegeversicherung gegen das Selbstbestimmungsrecht, das zumindest Selbständige haben. Außerdem sieht sie einen Konflikt mit dem Gleich-heitsgrundsatz, denn der Staat kümmere sich beispielsweise auch um Schwerbehinderte, ohne dass die vorher in eine Versicherung eingezahlt hätten, warum dann also nicht um alte Menschen. Außerdem hätte der Bund die Pflegeversicherung nicht ohne Änderung des Grundgesetzes einführen dürfen, weil sie das Prinzip des Sozialstaats durchbreche.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen