in kürze TIEFPREIS-GARANTIE : Unlautere Werbung
Werbung von Geschäften mit einer so genannten Tiefpreis-Garantie kann wettbewerbswidrig sein. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor. Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls dann, wenn ein Händler damit wirbt, jedes Angebot eines Konkurrenten zu unterbieten (Az.: 1 U 193/04-34). (dpa)