: Unklarheit über Kronzeugengesetz
Berlin (taz) - Während Bundesinnenminister Zimmermann ankündigte, daß die Bundesregierung „Anfang dieses Jahres“ die Kronzeugenregelung verabschieden will, herrscht weiterhin Streit im Kabinett um die genaue Form der einzelnen Strafbestimmungen des Gesetzes. Noch offen ist das Maß der Strafmilderung für Mörder, die als Kronzeugen auftreten. Die FDP beharrt darauf, daß diese Täter nicht nur mit einer Bewährungsstrafe davonkommen dürften. Ebenfalls offen ist die Frage, wer eigentlich einer Strafmilderung zustimmen muß. Justizminister Engelhard möchte eine Zustimmung des Gerichts, während Zimmermann und Rebmann lediglich die Zustimmung des Ermittlungsrichters beim BGH wollen. Die Länderregierungen und die Juristenverbände erhielten einen Entwurf zur Stellungnahme, in dem die Mindestrafe für Mörder noch genauso offen blieb, sowie die Frage der Zustimmung für Strafmilderungen alternativ formuliert wurde. Mitte Februar, wenn die Stellungnahmen der Länder eingeholt sind, soll alles entschieden werden. In FDP– Kreisen wird jedenfalls damit gerechnet, daß ein erster Gesetzentwurf „noch vor der Sommerpause“ ins Parlament eingebracht wird.
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