Ungültige Stimmzettel: Reißen, krickeln, pöbeln

Wer Beschimpfungen oder Lob auf den Wahlzettel schreibt, macht seine Stimme ungültig. Das Wahlrecht ist streng. In Berlin haben solche Stimmzettel trotzdem Einfluss.

Ob Absicht oder Unfall: Viele Stimmzettel werden ungültig abgegeben. Bild: dpa

BERLIN taz | Genau 28.241 Berliner haben bei der letzten Wahl zum Landesparlament vor fünf Jahren ungültig gewählt. Sie haben also auf dem Zettel für die Zweitstimme gar kein Kreuz gemacht oder zwei, sie haben den Wahlzettel einmal durchgerissen, sie haben einen großen Strich quer über das ganze Blatt gezogen oder "Wowereit verrecke" auf die Rückseite geschrieben. "Wowereit ist super" wäre übrigens genauso ungültig. Das Wahlrecht ist da strikt. Genau wie die Auszähler, die der Reihe nach jeden der drei Stimmzettel begutachten, die ein Wähler in Berlin bekommt - für die Erst- und Zweitstimme zum Landesparlament und für die Wahl zum Bezirksparlament. Für die Zettel gilt: Auf jeden kommt nur ein Kreuz. Alles andere zählt nicht.

Es gibt zwei sehr unterschiedliche Ursachen, warum Wähler keine gültige Stimme abgeben: Die einen wollen es nicht, die anderen schaffen es nicht. Die einen wählen ungültig, um damit ihrem Protest Ausdruck zu verleihen, die anderen sind mit dem Stimmzettel überfordert. Doch wie groß der Anteil der beiden Gruppen ist - dazu gibt es keine Statistik, keine Umfrage.

Auffällig ist jedenfalls, dass immer mehr Menschen ungültig wählen. Bei der vorletzten Berlin-Wahl gab es rund 21.400 ungültige Stimmen, bei der Wahl davor waren es 17.600. Sollte die Zahl derer, die am Stimmzettel gescheitert sind, wirklich innerhalb weniger Jahre um rund zwei Drittel angestiegen sein? Oder spricht das nicht doch eher für viele Protestwähler?

Auf vielen Webseiten, die zur ungültigen Wahl aufrufen, steht ein kleiner, eingängiger Spruch: "Wenn Wahlen etwas ändern könnten, dann wären sie verboten." Nach dieser Logik müsste jedoch auch das ungültige Wählen verboten sein. Tatsächlich ist es aber eine Möglichkeit, die das Wahlrecht ausdrücklich vorsieht. Das zeigte sich besonders bei den Wahlcomputern, die bei mehreren Wahlen in Deutschland zum Einsatz kamen. Weil man bei der Computerwahl den Stimmzettel nicht zerreißen oder einmal quer über die Seite durchstreichen konnte, gab es für die Protestwähler eine eigene Taste, mit der sie ungültig wählen konnten.

Hilfe für radikale Parteien

Wer ungültig wählt, wird allerdings oft mit dem Vorwurf konfrontiert, dass er kleinen radikalen Parteien beim Sprung ins Parlament hilft. Schließlich müssen Parteien dazu eine Hürde überwinden, die in der Regel bei 5 Prozent der abgegebenen und gültigen Stimmen liegt. Je mehr Menschen nicht zur Wahl gehen oder ungültig wählen, desto niedriger liegt diese Hürde.

Die einzige Ausnahme ist das Land Berlin. Hier wird die Hürde anhand aller abgegebenen Stimmen berechnet - ob gültig oder nicht. 1999 scheiterten die "Republikaner" im Bezirk Friedrichshain denkbar knapp an der für das Bezirksparlament geltenden 3-Prozent-Hürde: Sie erhielten 2,998 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die 474 ungültigen Stimmen gaben dabei den Ausschlag. Nur zwei ungültige Stimmen weniger, und die "Republikaner" hätten es geschafft.

Freilich hebt die Hürde genauso an, wer eine gültige Stimme abgibt. Dabei hat man sogar mehrere Versuche. Wer sein Kreuz zunächst versehentlich an der falschen Stelle macht, sollte nicht versuchen, das durch einen Pfeil oder eine andere Markierung zu korrigieren. Denn wer den Wahlhelfern sagt, dass er sich verwählt hat, bekommt einen neuen Stimmzettel.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.