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Ungenutztes Recht

■ Kriegsflüchtlinge ohne Sonderstatus

Der mit dem Asylkompromiß beschlossene Sonderstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge ist nach Ansicht des niedersächsischen Flüchtlingsrates bislang nicht umgesetzt worden.

Es fehle der politische Wille, die neue Klausel im Ausländergesetz anzuwenden, sagte Kai Weber vom Flüchtlingsrat am Samstag bei einer Sitzung des Vereins in Hannover. Darüber hinaus könnten sich Bund und Länder nicht über die Kosten einigen.

Noch immer würden etwa Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina zur Ausreise aufgefordert und erhielten sogar Abschiebeandrohungen. „Diese werden zwar nicht vollzogen, versetzen die Betroffenene jedoch in Angst und Schrecken.“ Dies gelte auch für Flüchtlinge aus Somalia, Sri Lanka, Ruanda und Afghanistan.

Nach Angaben des Vereins ging lediglich die Zahl der offiziell registrierten Flüchtlinge zurück. Dabei müsse allerdings berücksichtigt werden, daß ausgerechnet die große Gruppe bosnischer Flüchtlinge nicht in die Statistik aufgenommen werde.

In den Beratungsstellen vor Ort meldeten sich jedoch immer mehr illegale Flüchtlinge, darunter auch Deserteure aus Armenien und Tschetschenien. dpa

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