Ungarn: EuGH kippt Gesetz über NGOs
Ein von Ungarn erlassenes Gesetz über Meldepflichten für ausländische Spenden an Nichtregierungsorganisationen (NGO) verstößt gegen EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gesetz legt fest, dass sich NGOs bei den Behörden registrieren müssen, wenn sie aus Auslandsspenden mehr als 24.000 Euro im Jahr erhalten. Die Informationen müssen von den Behörden im Internet veröffentlicht werden und betroffene Organisationen sich als „aus dem Ausland unterstützt“ beschreiben. Bei Verstößen drohen Sanktionen bis hin zur Auflösung. Laut EuGH verstoßen diese Vorgaben gegen die Rechte auf freien Kapitalverkehr in der EU, Vereinigungsfreiheit sowie Privatsphäre und Datenschutz. (afp)
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