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Undurchsichtige VertragsverhandlungenContracting-Unternehmen in der Kritik

Bei gewerblichen Immobilien ist Contracting gang und gäbe. Privatbesitzer haben es da schwerer.

Die neue Heizung kann es zum Nulltarif geben - oder auch deutlich teurer. Bild: dpa

BERLIN taz Wenn die alte Heizung im Keller zum Geldfresser wird, wünschen sich die meisten Haus- und Wohnungseigentümer eine neue Anlage. "Contracting" heißt dann das Zauberwort. Das Prinzip: Der oder die Eigentümer geben die Versorgung mit Heizungswärme und Warmwasser an ein Contracting-Unternehmen ab. Das übernimmt nicht nur die Wärmelieferung, sondern stellt auch eine neue Heizung in den Keller oder saniert die alte. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verbraucher oft über mehr als zehn Jahre, seine Wärme über diesen Contractor zu beziehen.

Dabei hat es der Verbraucher allerdings schwer. Denn die Contracting-Unternehmen geizen mit Informationen über Vertragsbedingungen, Preise und Laufzeiten. Das zeigt eine Marktübersicht des Verbraucherverbandes Wohnen im Eigentum, die das Verbraucherschutzministerium unterstützt hat. "Die Unternehmen wollen ihre starke Verhandlungsposition nicht aufgeben", sagt Rüdiger Warnecke, der den Markt untersucht hat.

Von 185 angeschriebenen Unternehmen sandten gerade mal 32 den Fragebogen überhaupt zurück. Von diesen 32 machten dann wiederum nur acht Angaben zu den Preisen, die der Verbraucher für ihre Wärme zahlen muss.

Allerdings könnte diese zurückhaltende Informationspolitik auch zum Eigentor werden. "Durch diese Intransparenz verschließen sich potenzielle Kunden dem Contracting gegenüber", so Warnecke. "Sie prüfen gar nicht erst, ob es im Wettbewerb zu anderen Formen der Energieversorgung sogar günstiger ist." Schließlich hätten sie kaum Vergleichsmöglichkeiten.

"Neue Heizung zum Nulltarif?" nennt Thomas Brandt von Wohnen im Eigentum einen Ratgeber, den er am Donnerstag vorstellte. Der Titel weist auf das Kernproblem der Contracting-Verträge hin: Die neue Heizung kann es zum Nulltarif geben - oder auch deutlich teurer.

"Bei guten Contracting-Verträgen zahlt der Bewohner letztlich gleich viel oder sogar weniger als vorher", erklärt Brandt. Die Betonung liege allerdings auf "guten". Denn wer Energie verkauft, sei daran interessiert, sie selbst so günstig wie möglich zu gewinnen. Das mache die Produktion effizienter und sei deshalb auch ein ökologisches Argument. Und nicht zuletzt: Als Abnehmer größerer Mengen kann der Contractor einen niedrigeren Preis aushandeln als ein einzelner Hausbesitzer oder eine Eigentümergemeinschaft.

Wichtig für Mieter: Will der Vermieter das Geld aus einem Contracting-Vertrag umlegen, muss das im Mietvertrag oder einer ergänzenden Vereinbarung festgehalten sein. Grundsätzlich ist außerdem vorgeschrieben, dass der neue Vertrag wirtschaftlich zu sein hat. Das ist unter Umständen nicht einfach zu beweisen, wenn es den Contracting-Unternehmen an Transparenz noch fehlt.

"Der Contractor ist dem Verbraucher sowohl kaufmännisch als auch juristisch überlegen", meint Brandt. Außerdem machten die meisten Kunden den Fehler, nur auf die Einstiegspreise für die Energie zu achten. Dabei übersähen sie gerne, was sie zwölf Jahre später zahlen sollen - oder was bei einer Kündigung des Vertrags mit der neuen Heizungsanlage passiert. Die Verbraucherschützer raten daher zum intensiven Vergleich, der mit der Marktübersicht zumindest in Grundzügen möglich wird. "Trauen Sie sich, zu verhandeln. Machen Sie sich schlau und stellen Sie Forderungen", sagt Brandt und weist darauf hin, dass die Gewinnmargen der meisten Unternehmen "beträchtlich" seien.

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