: (Un-)zutreffend
■ betr.: „Da lacht der Champignon“ (Lebensmittelbestrahlung), taz vom 17.2. 98,
Folgende in Ihrem Bericht aufgestellten Behauptungen treffen nicht zu:
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sieht nur die Bestrahlung von Gewürzen vor; über weitere Zulassungen, die sogenannte Positivliste, soll erst später entschieden werden. Fisch, Fleisch, Obst und Getreide stehen also nicht auf dieser Liste. [...]
Es treten auch keine chemischen „Zersetzungsprozesse“ in Lebensmitteln auf, wie Sie berichten; vielmehr sind gerade die chemischen Veränderungen so gering, daß es jahrzehntelang als aussichtlos erschien, eine erfolgte Bestrahlung überhaupt nachzuweisen.
Gemüse, Kartoffeln und Früchte werden bisher in keinem EU-Mitgliedsland bestrahlt, auch wenn es dafür Zulassungen gibt.
Auch die Kennzeichnung mit einem Symbol ist von der EU-Kommission nicht vorgesehen. Und die Kennzeichnung ist nicht in englischer Sprache vorgesehen, wie Sie berichten, sondern in der jeweiligen Landessprache. Die betreffende Richtlinie ist bereits in Kraft und sieht in deutscher Sprache „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ vor. [...]
Die Redaktion der taz wird sich also fragen müssen, wieso eine Fülle derart wahrheitswidriger Behauptungen Ihren Lesern als Fakten unterschoben wird. Sollten die Fakten vielleicht schlicht der Absicht der Redaktion entgegengestanden haben? Dieter Ehlermann, Bundesfor-
schungsanstalt für Ernährung,
Institut für Verfahrenstechnik
Tatsächlich ist in der Richtlinie, wie in dem Bericht auch zu lesen war, derzeit nur die Bestrahlung von Gewürzen und getrockneten Kräutern vorgesehen. Doch zum Zeitpunkt des Berichts war geplant, daß diese Liste jederzeit ohne Hinzuziehung von Europaparlament und Rat erweiterbar sein sollte. Das Europaparlament hat dies erst am 18.2. geändert.
Daß Lebensmittel durch die Bestrahlung chemisch verändert werden, läßt sich im Standardwerk „Lebensmitteltoxikologie“ von Macholz und Lewernenz nachlesen. Demnach treten Molekülveränderungen unter anderem bei den Aminosäuren, Fettsäuren und der DNS auf. Dort ist auch zu lesen, daß Änderungen in den Lebensmitteln in den gleichen Größenordnungen auftreten wie bei den klassischen Erhitzungsmethoden (Kochen, Pasteurisieren, Sterilisieren).
Über die Frage, ob Obst, Gemüse und Kartoffeln in einzelnen EU-Staaten bereits bestrahlt werden, ist der Bundesverband der Verbraucher-Initiativen entgegengesetzter Aufassung. Die Redaktion
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