: Umweltschutz im Bundesrat
Bonn (ap) - Der Umweltschutz war beherrschendes Thema der nur einstündigen Sitzung des Bundesrates am Freitag. Die Länderkammer beriet einen Gesetzentwurf Nordrhein–Westfalens, der eine Verbesserung des Umwelthaftungsrechts und strengere Strafen für Umweltsünder vorsieht. Ferner stimmte der Bundesrat einer Verordnung über strengere Anforderungen bei der Einleitung von Abwässern zu. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Er sieht unter anderem vor, die Untergrenze der Strafe für besonders schwere Umweltgefährdungen zu erhöhen. Wer etwa ein Gewässer verunreinigt und dadurch Menschen gefährdet, würde danach mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Die Obergrenze für Bußgelder sollen von 100.000 Mark auf eine Million Mark drastisch angehoben werden. In einem ebenfalls an die Ausschüsse überwiesenen Entschließungsantrag Nordrhein–Westfalens soll die Bundesregierung prüfen, inwieweit ein Haftungsfonds zur Verbesserung der Schadensregulierung beitragen könne.
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