■ Umweltschutz? Weg damit!: Urteil geht in die Dose
Kaum gibt es eine gute Idee, wird sie verboten: Die Bärenquell- Brauerei darf nicht mehr mit dem „Weg damit – Her damit“-Plakat für den Verzicht auf Einwegverpackungen werben. Die Knautschdose war der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und dem Kammergericht zu kraß: Deren ökologischer Nachteil sei nicht bewiesen. Um das zu tun, hätten die Richter nur Zahlen lesen können und vergleichen müssen. Doch daran haperte es: Innerhalb einer Region sei die Flasche sinnvoller, entnahmen sie einer Untersuchung des Fraunhofer Instituts, bei weiteren Transporten beider Gefäße nicht. Eine Warsteiner-Dose werde also diskriminiert, sinnierte der Vorsitzende Richter. Die Überlegung, daß eine Dose nicht ökologischer wird, wenn sie vom Sauerland nach Berlin gefahren wird, während die Bärenquell-Flasche in Brandenburg bleibt, überforderte die Richter ganz offensichtlich.
Statt nachzudenken, wurde eine Presseerklärung von Umweltminister Töpfer zur Deutung herangezogen: Dieser versuchte, es trotz eindeutiger Zahlen der Wirtschaft recht zu machen und verkündete, daß eine abschließende Bewertung noch nicht möglich sei. Daß Richter eine politische Worthülse überhaupt zur Urteilsfindung zulassen, ist mehr als peinlich – die Folge frustrierend:
Eine vergleichbar offensive und überzeugende Werbung für ein Produkt und Umweltschutz gleichzeitig wird es so schnell wohl nicht mehr geben. Zwar betonten die Richter, sie hätten über Wettbewerbsregelungen, nicht über Umweltschutz zu urteilen. Doch genau dem haben sie, obwohl ihnen die notwendigen Werte vorlagen, durch feiges Herumdrücken um eine klare Aussage gegen Einwegverpackungen und lange Transporte einen Bärendienst erwiesen. Das Urteil jedenfalls geht voll in die Dose. Christian Arns
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