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Archiv-Artikel

Umstrittene Extremismusklausel des Bundes Auch Integrationssenatorin Kolat ist dagegen

Kleinere Berliner Vereine haben wegen der umstrittenen Extremismusklausel des Bundes keine Förderung für ihr Engagement gegen rechts beantragt. Darauf angesprochen, erklärte Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) am Donnerstag im Parlament, sie halte das Verfahren grundsätzlich für falsch. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte als erstes deutsches Gericht die Klausel für rechtswidrig erklärt. Offiziell heißt sie Demokratieerklärung und muss von Vereinen unterzeichnet werden, wenn sie Fördergelder des Bundes im Kampf gegen Extremismus bekommen wollen.

Damit einher geht die Versicherung, dass sich alle an dem Projekt beteiligten Partner zum Grundgesetz bekennen. Das Urteil aus Dresden ist nicht rechtskräftig. Auch in Berlin habe ein Verein eine Klage gegen die Klausel eingereicht, so Kolat. Dies werde vom Senat unterstützt.

Die Klausel sei ein Misstrauensvotum gegen Vereine, die jedoch vielfach Träger der Demokratiearbeit seien, sagte die SPD-Politikerin. Es sei in Berlin aber sichergestellt, dass trotz der Klausel rund 2,3 Millionen Euro Fördergelder aus der Bundeskasse für Vereine „in vollem Umfang“ bereitstehen. (dpa)