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Umgarnungsversuchen entgegentreten

■ betr.: „Ein Haus zum Verrückt sein“, taz vom 24. 12. 96

Die taz schreibt, „wenn jemand das Zusammenleben im Weglaufhaus nicht aushalten kann, bleibt oft nur eine psychiatrische Einrichtung. Des Weglaufhaus ist somit ins Netz der vielen ambulanten und stationären psychiatrischen Einrichtungen eingewoben...“ Diese Darstellung erweckt den Eindruck, Menschen würden aus dem Weglaufhaus in die Psychiatrie abgeschoben, das Weglaufhaus sei Teil des psychiatrischen Netzes. Dies trifft nicht zu.

Das Weglaufhaus kooperiert in keiner Weise mit der Strategie der Stigmatisierung, Behandlung und Kontrolle der institutionellen Psychiatrie. Mit ihren Machtträgern muß allerdings im Interesse und Auftrag der Weglaufhaus-BewohnerInnen immer wieder verhandelt werden, um deren Lage erträglicher zu machen. Natürlich gibt es Versuche, das Weglaufhaus ins gemeindepsychiatrische Netz einzuspinnen. Je mehr finanzielle Unterstützung unser Verein erhält (Spendenkonto: 311443-104, Postbank Berlin), desto härter können wir diesen Umgarnungsversuchen entgegentreten. Peter Lehmann,

Verein zum Schutz vor

psychiatrischer Gewalt e.V.

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