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Ukraines Expräsident Viktor JanukowitschEU-Gericht kippt Sanktionsbeschluss

Das Gericht der Europäischen Union hat einen Beschluss zur Verlängerung von EU-Vermögenssperren gegen den ukrainischen Expräsidenten Viktor Janukowitsch und dessen Sohn aus dem Jahr 2020 für nichtig erklärt. Konkrete Auswirkungen hat das Urteil vom Mittwoch jedoch vorerst nicht, da es für dieses Jahr schon wieder einen neuen Beschluss zur Verlängerung der Sanktionen gibt.

Die EU hatte im März 2014 kurz nach der Absetzung Janukowitschs im Unionsgebiet vorhandene Vermögenswerte einfrieren lassen. Grund für die Strafmaßnahmen waren Anhaltspunkte, dass Janukowitsch, sein Sohn und andere Personen öffentliche Gelder veruntreut oder ihre Ämter missbraucht hatten. Der russlandfreundliche Präsident wurde im Februar 2014 im Zuge von Protesten gestürzt.

In seiner Heimat wurde Janukowitsch mittlerweile in Abwesenheit wegen Landesverrats zu 13 Jahren Haft verurteilt. Ukrainische Medien berichteten zuletzt, der Kreml wolle den 71-Jährigen im Zuge des Krieges gegen die Ukraine wieder als Präsidenten einsetzen. Auf die EU-Sanktionsliste kam Janukowitsch, weil er auch wegen der Veruntreuung öffentlicher Vermögenswerte strafrechtlich verfolgt wird.

In seiner Urteilsbegründung monierte das EU-Gericht nun, dass der Rat der EU nicht ausreichend geprüft habe, ob die Verteidigungsrechte und das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in der Ukraine beachtet wurden. Bereits die Sanktionsverlängerungen aus den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 hatte das EU-Gericht aus ähnlichen Gründen für nichtig erklärt.

Der jüngsten Sanktionsbeschluss gegen Janukowitsch und dessen Sohn wurde Anfang März dieses Jahres erlassen. Er ist weiter gültig. (dpa)

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