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Überhangmandate in Schleswig-HolsteinLinke klagt gegen Schwarz-Gelb

Die Linksfraktion in Schleswig-Holstein hält die Landesregierung, die auf Überhangmandaten beruht, für verfassungswidrig. Hat die Klage Erfolg, könnte Merkels Bundesratsmehrheit noch wackeln

Die Spitzenkandidatin der schleswig-holsteinischen Linkspartei, Antje Jansen. Bild: dpa

FREIBURG taz | Was für den Bund befürchtet wurde, ist in Schleswig-Holstein eingetreten: Die Legitimation der Regierung steht in Frage, weil sie nicht auf einer Stimmenmehrheit, sondern auf Überhangmandaten beruht. Dagegen wollen die Linken nun klagen, hat deren Landesvorstand am Dienstag beschlossen.

Nach dem bloßen Zweitstimmenergebnis hätten CDU und FDP 34 von 69 Sitzen im Landtag, also keine Mehrheit. Allerdings hat die CDU 11 Überhangmandate geholt, die laut Wahlgesetz nur teilweise ausgeglichen werden. Am Ende hat Schwarz-Gelb jetzt eine Mehrheit mit 49 von 95 Sitzen, also 3 Sitze mehr als die Opposition.

In der Landesverfassung steht jedoch, dass das Wahlgesetz "für den Fall des Entstehens von Überhangmandaten Ausgleichsmandate vorsehen muss". Ob ein lediglich teilweiser Ausgleich dieser Vorgabe genügt, ist fraglich. Eine verfassungskonforme Auslegung des Landeswahlgesetzes hält Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler wegen des klaren Wortlauts des Gesetzes nicht für möglich. Am Ende wird wohl das Landesverfassungsgericht entscheiden müssen.

Wie geht es nun weiter? Mitte Oktober wird der Landeswahlausschuss das endgültige Wahlergebnis feststellen. Vermutlich wird die von Söller-Winkler festgestellte Mehrheit von Schwarz-Gelb dort bestätigt. Der SSW, die Partei der dänischen Minderheit, will im siebenköpfigen Wahlausschuss mit CDU und FDP und der Landeswahlleiterin stimmen - wenn Schwarz-Gelb im Gegenzug verspricht, zur nächsten Wahl das Wahlgesetz an die Verfassung anzupassen.

Gegen die Sitzzuteilung kann jeder wahlberechtigte Bürger Einspruch einlegen. Der Einspruch wird von der Wahlleiterin, dann vom Landtag geprüft. Anschließend kann das Landesverfassungsgericht in Schleswig angerufen werden. Bis dahin hätte die neue schwarz-gelbe Regierungsmehrheit schon einige Monate gearbeitet. Schneller wäre eine Normenkontroll-Klage gegen das Wahlgesetz.

Hier könnte - gemeinsam von zwei Fraktionen - direkt das Verfassungsgericht angerufen werden. "Wir werden alle juristischen Hebel nutzen, um die Verfälschung des Wählerwillens anzugreifen", sagte Linke-Spitzenkandidat Heinz Werner Jezewski der taz. Die Grünen erklärten: "Als Partei werden wir nicht klagen, sondern die Rolle der Opposition kreativ ausfüllen." Sollte Schwarz-Gelb für die Regierungsbildung am Ende einen Bündnispartner brauchen, hätte dies Auswirkungen auf die Bundespolitik. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat hängt davon ab, dass CDU und FDP in Kiel alleine regieren.

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10 Kommentare

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  • R
    R.Pütz

    Ich wünsche der Partei DIELINKE. alles erdenklich Gute dieses diffuse Demokratieverständnis der noch Volksparteien zu klären!

  • F
    Flipper

    Warum traut sich denn eigentlich nur die Linke, gegen die Überhangmandate zu klagen? Ganz unabhängig davon, ob das Ganze verfassungskonform ist oder nicht: 1. Ist es offenbar nötig, diese Frage klären zu lassen und 2. Steht für das "linke Lager" außer der Regierung in S.H. nun wohl inkl. Bundesratsmehrheit viel zu viel auf dem Spiel, um sich diese Option entgehen zu lassen - die "Bürgerlichen" würden keine Sekunde zögern, sich diese Chance entgehen zu lassen!

    Aber offenbar gibt es neben dem wenn es um die Macht geht relativ einigen "bürgerlichen" kein linkes Lager sondern nur Splitter und Scherben.

    Grüne, hallo??

    SPD, haaaaaaaaaaallooooooo???

     

    PS Aber was will man auch z.B. von einem Mr.-12%-Stegner halten, der nach einer solchen Vernichtung nicht mal daran denkt, die Verantwortung für das Debakel zu übernehmen und den Parteivorsitz aufzugeben (vom Steinmeier im Bund mal ganz zu schweigen, aber das ist ein anderes Thema)?

  • RS
    R. Schneider

    ..es ist schon seltsam,..., das man erst jetzt diese "verfassungswidrigen" Auslegungen erkennt.-

    In diesem Zusammenhang fallen ja immer wieder seltsame Dinge auf., wie z.B. das zu geringe HartzIV Geld für Kinder..., die viel zu späte Amnestie von Verurteilten im DRitten Reich.

    Vielleicht ist es einfach nur ein Zeitproblem.., vielleicht will man sich auch nur so lange durchwurschteln wie es das "Stimmvieh" nicht merkt.

  • M
    manfred (57)

    Welcher Partei gehört eigentlich die Landeswahlleiterin an? Vielleicht erklärt ja das schon die Entscheidung. Es ist doch eigenartig: weder im Bund noch in einigen Bundesländern sind die Wahlgesetze verfassungskonform, aber dennoch darf munter weitergemacht werden. Und die, die hier munter gegen das Grundgesetz verstoßen, hetzen anderen den Verfassungsschutz auf den Hals. Das GG muß vor allem vor diesem "bürgerlichen" Lager geschützt werden.

  • TS
    Thorben S. Nebel

    Ein klein bisschen Ordnung im politischen Geschäftsgebaren könnte mensch als Wähler ja erwarten: Dass sich die quantitativ grösste Partei nicht noch durch die Zweittür "Überhangmandate" Mehrsitze verschafft, die sie in der Listenwahl längst verloren hat. Dieser Fall ist ein klassischer Wählerbetrug: Eine Partei verliert neun Prozent Listenwahlstimmen und gewinnt dennoch vier Sitze durch "Überhangmandate" hinzu. Die Parteien aber, die keine "Überhangmandate" gewannen, erhalten als Trostpreis einen kleinen parlamentarischen Klappsitz aus der Hand des Privilegierten. Wer hat sich das denn ausgedacht ?

    Was ist denn nun: Demokratie oder Feudalismus ?

  • R
    R.Pütz

    Ich wünsche der Partei DIELINKE. alles erdenklich Gute dieses diffuse Demokratieverständnis der noch Volksparteien zu klären!

  • F
    Flipper

    Warum traut sich denn eigentlich nur die Linke, gegen die Überhangmandate zu klagen? Ganz unabhängig davon, ob das Ganze verfassungskonform ist oder nicht: 1. Ist es offenbar nötig, diese Frage klären zu lassen und 2. Steht für das "linke Lager" außer der Regierung in S.H. nun wohl inkl. Bundesratsmehrheit viel zu viel auf dem Spiel, um sich diese Option entgehen zu lassen - die "Bürgerlichen" würden keine Sekunde zögern, sich diese Chance entgehen zu lassen!

    Aber offenbar gibt es neben dem wenn es um die Macht geht relativ einigen "bürgerlichen" kein linkes Lager sondern nur Splitter und Scherben.

    Grüne, hallo??

    SPD, haaaaaaaaaaallooooooo???

     

    PS Aber was will man auch z.B. von einem Mr.-12%-Stegner halten, der nach einer solchen Vernichtung nicht mal daran denkt, die Verantwortung für das Debakel zu übernehmen und den Parteivorsitz aufzugeben (vom Steinmeier im Bund mal ganz zu schweigen, aber das ist ein anderes Thema)?

  • RS
    R. Schneider

    ..es ist schon seltsam,..., das man erst jetzt diese "verfassungswidrigen" Auslegungen erkennt.-

    In diesem Zusammenhang fallen ja immer wieder seltsame Dinge auf., wie z.B. das zu geringe HartzIV Geld für Kinder..., die viel zu späte Amnestie von Verurteilten im DRitten Reich.

    Vielleicht ist es einfach nur ein Zeitproblem.., vielleicht will man sich auch nur so lange durchwurschteln wie es das "Stimmvieh" nicht merkt.

  • M
    manfred (57)

    Welcher Partei gehört eigentlich die Landeswahlleiterin an? Vielleicht erklärt ja das schon die Entscheidung. Es ist doch eigenartig: weder im Bund noch in einigen Bundesländern sind die Wahlgesetze verfassungskonform, aber dennoch darf munter weitergemacht werden. Und die, die hier munter gegen das Grundgesetz verstoßen, hetzen anderen den Verfassungsschutz auf den Hals. Das GG muß vor allem vor diesem "bürgerlichen" Lager geschützt werden.

  • TS
    Thorben S. Nebel

    Ein klein bisschen Ordnung im politischen Geschäftsgebaren könnte mensch als Wähler ja erwarten: Dass sich die quantitativ grösste Partei nicht noch durch die Zweittür "Überhangmandate" Mehrsitze verschafft, die sie in der Listenwahl längst verloren hat. Dieser Fall ist ein klassischer Wählerbetrug: Eine Partei verliert neun Prozent Listenwahlstimmen und gewinnt dennoch vier Sitze durch "Überhangmandate" hinzu. Die Parteien aber, die keine "Überhangmandate" gewannen, erhalten als Trostpreis einen kleinen parlamentarischen Klappsitz aus der Hand des Privilegierten. Wer hat sich das denn ausgedacht ?

    Was ist denn nun: Demokratie oder Feudalismus ?