■ Überhang: Kein Eilverfahren
Karlsruhe (dpa) – Im Streit um die 16 Überhangmandate im neuen Bundestag werden die Grünen keine Einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Damit können sich alle durch Überhangmandat in das neue Parlament eingerückten Abgeordneten – zwölf von der CDU, vier von der SPD – an der für heute geplanten Wahl des Bundeskanzlers beteiligen. Die Grünen halten jedoch an der angekündigten Organklage gegen das Bundeswahlgesetz vor dem Karlsruher Gericht fest.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen