Übergriff in Hamburg-Blankenese: Polizei schlug im Vorgarten zu
Am Rande eines NPD-Infostandes wurden Anwohner Opfer von Polizeigewalt. Eine "Schutzbehauptung" schützte einen Beamten nicht vor Verurteilung.
HAMBURG taz | Ingo E. betritt den Saal 18 des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese am Dienstag bedrückt. "Für mich ist es belastend, hier zu sitzen", sagt er. Am Ende spricht das Gericht den Polizeibeamten Jörg D. schuldig, E. ungerechtfertig angegriffen und festgenommen zu haben. Das Gericht verurteilt D. wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro. "Sie haben jedes Augenmaß vermissen lassen", sagt der Richter.
Der 55-Jährige Ingo E., graue Haare, dunkler Anzug, folgt der Verhandlung über weite Strecken gesenkten Hauptes. Wegen der Vorfälle am 12. Dezember 2009 hätte ihm "eine Entschuldigung gereicht", sagt er.
Vom Gericht aus nur ein paar Schritte die Straße hinunter, schon ist man am Tatort: Dem Vorgarten von Familie E. Hier wurde E.s Tochter von einem Polizisten angegangen und der Vater von zwei weiteren Beamten auf den Boden geworfen und festgenommen. An jenem Samstag hatte die NPD in der Nähe einen Infostand aufgebaut. Schnell formierte sich Protest - auch von den Anwohnern. Als etwa 15 Jugendliche "Nazi raus" rufend auf den NPD-Stand zuliefen, setzte die Polizei Pfefferspray und Schlagstöcke ein.
Von all dem hatte E. nichts mitbekommen. Als er Brötchen holen wollte, sah er, wie ein Polizist im Vorgarten seine Tochter schubste und stieß. Der Grund: Sie habe den "linken Störern Wasser und Tabletten" über den Gartenzaum gereicht, so die Polizei später. "Ich sah meine Tochter in Gefahr", erinnert sich E. vor Gericht. Als er auf den einen Beamten zuging, schritten D. und ein weitere Beamter ein. In der Verhandlung erklärte D., Herrn E. vorschriftsmäßig erst gewarnt und dann in Gewahrsam genommen zu haben. E. berichtet jedoch, er sei äußerst brutal auf den Boden geworfen worden. Er erlitt dabei eine Verletzung am Mund, mehrere Wirbel wurden ausgerenkt. "An der Rückenverletzung leide ich heute noch", sagt er.
Der Richter fragt außer den Beschuldigten alle beteiligten Beamten, warum E. vor seinem Haus auf der Straße in Handschellen festgehalten wurde, statt ihn ins Haus zu schicken. Er will auch wissen, ab wann den Beamten eigentlich klar war, das da ein völlig überforderter Vater wegen seiner Tochter eingriff. Der Beamte, der die Tochter gestoßen hatte, räumt ein, dass er E. gleich zu Beginn laut sagen hörte: "Das ist meine Tochter." Die Staatsanwältin stellt fest: "Dass da ein Vater seiner Tochter zu Hilfe kommt, ist doch selbstverständlich. Sie haben nur stur ihr Programm abgespult."
Um nicht zur Verantwortung gezogen zu werden, sprechen D. und ein weiterer Beamter von einem "nicht namentlich bekannten Polizeiführer", der die Entscheidungen getroffen habe. Mehr als bloß eine "Schutzbehauptung", meint E.s Anwalt.
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