■ Am Rande: Über sechs Jahre für Graf gefordert
Mannheim (AP) – Die Staatsanwaltschaft hat im Steuerstrafverfahren gegen Peter Graf eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten gefordert. Nach Darstellung von Staatsanwältin Gabriele Schöpf hat Graf Steuern in Höhe von 19,2 Millionen Mark hinterzogen. Daher sei die hohe Haftstrafe gerechtfertigt. Für den mitangeklagten ehemaligen steuerlichen Berater von Graf, Joachim Eckardt, verlangte Schöpf eine Strafe von vier Jahren und neun Monaten.
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