■ ÜBERGRIFFE: Schönes Urteil
Frankfurt (ap) — Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer 66 Jahre alten Frau am Donnerstag 2.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie ohne ausreichende Rechtsgrundlage und in Handfesseln zur psychiatrischen Untersuchung ins Gesundheitsamt gebracht worden war. Zahlen muß die Stadt Frankfurt, in deren Auftrag sie aus ihrer Wohnung geholt worden war. Wie das Gericht als Berufungsinstanz erkannte, lag im Fall der Klägerin konkret keine Selbstmordgefahr vor, die eine Zwangsvorführung zum Psychiater hätte rechtfertigen können. Ebenso rechtswidrig sei auch das Anlegen von Handfesseln gewesen (Az.: OLG FFM 1 U 35/90).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen