: UdSSR: Gesetz zur Aids-Prophylaxe
Moskau (dpa) - Jeder Sowjetbürger hat das Recht, sich auf eine HIV-Infektion untersuchen zu lassen und entsprechende medizinische und soziale Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Zwangstest kann über die Staatsanwaltschaft durchgesetzt werden. Das bekräftigt ein neues Gesetz zur Aids-Prophylaxe in der UdSSR. Das neue Gesetz enthält erstmals auch rechtliche Garantien für HIV-Infizierte und Aids-Kranke. Danach haben diese Personen beispielsweise Kündigungsschutz bei Arbeit und Wohnung. Unzulässig ist es auch, HIV -infizierte Kinder nicht in Vorschuleinrichtungen aufzunehmen.
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