: UVP-Gesetz ist nicht umweltverträglich
■ Das seit einem Jahr diskutierte Gesetz zur »Umweltverträglichkeitsprüfung« (UVP) wurde ohne Änderung angenommen/ Dissens zwischen SPD-Abgeordnetem Tannert und seiner Fraktion
Berlin. Auf Kritik ist die gestrige Verabschiedung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestoßen. Der SPD-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses, Christof Tannert, äußerte sich »entäuscht« darüber, daß das UVP-Gesetz in seiner jetzigen Fassung verabschiedet worden sei. Tannert hatte zusammen mit einem weiteren SPD- Abgeordneten am Dienstag in seiner Fraktion dem UVP-Gesetz seine Zustimmung verweigert.
Der umweltpolitische Sprecher der SPD, Wolfgang Behrendt, erklärte, es gebe in der Frage des UVP- Gesetzes »einen Dissens zwischen Herrn Tannert und der SPD-Fraktion«. Behrendt erklärte, er halte das Gesetz zwar ebenfalls für »ergänzungsbedürftig«, doch sei es besser, jetzt ein Landes-UVP als einen »gesetzlosen Zustand« zu haben. Berlin sei ohnehin mit der Verabschiedung des Gesetzes in Verzug gewesen.
Innerhalb der Fraktion hatte sich Tannert mit seinen weitgehenderen Vorstellungen nicht durchsetzen können — etwa eine UV-Prüfung bei solchen Bauvorhaben anzusetzen, die zu einer starken Grundwasserentnahme führen.
Behrendt erklärte, es sei eine »Frage der Abwägung, ob durch solche Prüfungen die Bautätigkeit nicht übermäßig verzögert« werde. Der umweltpolitische Sprecher von Bündnis 90/ Grüne, Hartwig Berger, beschuldigte Bausenator Wolfgang Nagel (SPD), jede Regelung verhindert zu haben, die über das »absolute Minimum der EG-Vorschriften« hinausgehe.
Der »Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland« (BUND) kritisierte, daß das jetzige UVP-Gesetz identisch mit der vor einem Jahr von Umweltsenator Volker Hassemer (CDU) vorgelegten Fassung sei. Trotz massiver Kritik auf einer Anhörung im Februar und der anschließenden Rücküberweisung des Entwurfs an die Fraktionen zeige die Verabschiedung, daß »sich nichts bewegt hat«.
Das Gesetz sei nicht mehr als »eine formale Anpassung« an das »international wenig rühmliche Bundes-UVP-Gesetz«. Claudia Schulze, wissenschaftliche Mitarbeiterin des BUND, bezeichnete es »als vollkommen absurd«, daß CDU und SPD nun nach der Sommerpause das UVP- Gesetz novellieren wollen.
Laut Tannert ist inzwischen mit der CDU ein »Vor-Konsens« zum Novellierungsantrag des UVP erreicht worden. Unter anderem sollen die Naturschutzverbände bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Umfang, Dauer und so weiter) mit einbezogen werden. Auch Abgrabungen von Flächen ab bestimmten Größenordnungen sollen demnach der UVP unterzogen werden. Ein weiterer Punkt des Änderungsantrages ist die Beteiligung der Bezirksämter als untere Naturschutzbehörden bei der UVP.
Außerdem sollen Alternativen zu geplanten Vorhaben geprüft werden. Darin enthalten ist auch — wie vom BUND gefordert — die »Null-Variante«, bei der geprüft wird, welche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, wenn bestimmte Vorhaben nicht verwirklicht werden. sev
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