piwik no script img

■ USAWiedergutmachung

Washington (AP) – In seinem Kampf um Wiedergutmachungszahlungen der Bundesrepublik Deutschland hat der US-amerikanische ehemalige KZ-Häftling Hugo Princz einen neuen Rückschlag erlitten. Der Oberste Gerichtshof in Washington wies ohne Begründung seinen Antrag ab, die Zuständigkeit von US-Gerichten für eine Klage gegen die Bundesrepublik festzustellen. Princz war 1942 in ein Konzentrationslager verschleppt worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen