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USA: Todesstrafe nicht Gottes Wille

SAN FRANCISCO rtr ■ US-Staatsanwälte dürfen sich bei einem Plädoyer für die Todesstrafe nicht auf Gottes Wille berufen. Dies entschied ein Bundesberufungsgericht am Montag in San Francisco im Falle eines zum Tode verurteilten Mörders. Der Mann wurde 1984 schuldig gesprochen, vier Menschen umgebracht zu haben. Bei der Straffindung forderte der Staatsanwalt vor den Geschworenen die Todesstrafe mit der Begründung, dass die Zerstörung des Körpers des Verurteilten die einzige Möglichkeit sein könnte, dessen unsterbliche Seele zu retten. Die Geschworenen würden nicht Gott spielen, sondern Gottes Wille tun. Die zuvor zerstrittenen Geschworenen hatten sich daraufhin für die Todesstrafe entschieden. Das Berufungsgericht hielt die Argumentation des Staatsanwaltes für „unsauber und mit Vorurteilen belastet“ und leitete den Fall an die Gerichte zurück.

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