: US-Gericht: Lange Haft im Todestrakt ist okay
Washington (epd) – Das Oberste US-amerikanische Gericht in Washington hat die Beschwerden zweier Häftlinge abgewiesen, die seit 19 und 24 Jahren im Todestrakt einsitzen. Nach Ansicht von acht der neun Richter garantiert die Verfassung des Landes kein zügiges Berufungsverfahren in Fällen mit Todesstrafe. Ein Richter stimmte in einem Minderheitenvotum der Auffassung der Häftlinge zu. Ihre lange Haft hatten die beiden verurteilten Mörder als grausam und verfassungswidrig bezeichnet. Nach Angaben des Justizministeriums vergehen zwischen Todesurteil und Hinrichtung in der Regel etwa neun Jahre.
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