■ URTEIL: Fehldiagnose: Arzt muß für Kind zahlen
Koblenz (dpa) — Ein Arzt kann zu Unterhaltszahlungen verurteilt werden, wenn er die Erkrankung einer schwangeren Frau nicht erkennt und deshalb ein behindertes Kind geboren wird. Diese Entscheidung traf gestern das Koblenzer Oberlandesgericht. Die Richter betonten, in einem solchen Fall verletze der Arzt den Behandlungsvertrag und müsse daher den Mehraufwand tragen, der den Eltern mit der Betreuung des kranken Kindes entstehe.
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