UNTREUE-URTEIL: Der Tafel in die Tasche gegriffen
Wegen gewerbsmäßiger Untreue hat das Amtsgericht Holzminden den früheren Vorsitzenden der dortigen Tafel zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Diese wurde einem Sprecher zufolge zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Mann 200 Sozialstunden ableisten. Er hatte zugegeben, in elf Fällen Geld von Tafel-Konten abgehoben und für eigene Zwecke verwendet zu haben. Dem Verein entstand ein Schaden von knapp 60.000 Euro. Die Holzmindener Tafel versorgt rund 1.300 Menschen mit überschüssigen Lebensmitteln. (epd)
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