piwik no script img

Archiv-Artikel

UNSCHULDIG IN HAFT Gutachter muss zahlen

Wegen eines falschen Gutachtens, das einen Unschuldigen acht Jahre hinter Gitter brachte, muss ein Sachverständiger 150.000 Euro Schmerzensgeld an den Mann zahlen. Das OLG Frankfurt stockte die ursprünglich vom Landgericht Hanau festgesetzte Summe von rund 58.000 Euro um rund 92.000 Euro auf (Az.: 19 U 8/07). (dpa)