ULRIKE WINKELMANN ÜBER DEUTSCHES LIEBÄUGELN MIT DEM KAUF VON DROHNEN : Fürchtet den Sensenmann!
Eine Welle machte der Begriff „Voranfrage“ zuletzt, als eine solche von der Bundesregierung wohlwollend beschieden wurde: Mitte 2011 wurde bekannt, gegen einen Verkauf von Leopard-Panzern nach Saudi-Arabien gebe es keine Einwände. Doch sind die Panzer bis heute nicht offiziell bestellt, geschweige geliefert.
Diese Woche wurde bekannt, dass die USA eine Voranfrage der Bundesregierung positiv bescheiden werden, wonach Deutschland eine Kampfdrohne erwerben darf. Das angefragte Modell Reaper („Sensenmann“) wird von den USA bereits seit Jahren zur Terroristentötung eingesetzt. Doch bedeutet „Voranfrage“ noch lange nicht „Kauf“. Es bedeutet, dass die Bundesregierung fragt, was das Produkt kostet und wie es geliefert wird. Es ist daher falsch zu glauben, übermorgen ginge eine Reaper in den Besitz der Bundeswehr über. Richtig ist, dass diese eine Kampfdrohne haben will – dass die Entscheidung von langer Hand vorbereitet ist und es sich lohnt, sich jetzt darüber aufzuregen. Denn Verteidigungsminister Thomas deMaizière hat noch nicht gesagt, welches die Tötungsszenarien sind, in die so eine Drohne passen soll. Aus Afghanistan will die Nato abziehen. Wenn die Bundesregierung die Lehre aus Afghanistan zieht, dass die wenigsten Konflikte sich militärisch lösen lassen – so müsste sie erst einmal ein Indiz vorweisen, wo eine Reaper den zivilen und demokratischen Staatsaufbau gebracht hat. Sie muss beantworten, wie sie das Risiko eindämmen möchte, dass jeder macht- und rachsüchtige Vorgartenfürst Kampfdrohnen losschickt. Wir können bei dieser technischen Entwicklung nicht abseits stehen, heißt es. Doch gerade weil Drohnen das Kampfgeschäft der Zukunft sein könnten, müssen sie kontrolliert werden. Wer sie haben will, sollte sich über Rüstungskontrollverträge beugen statt nur über das Grundgesetz.
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