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Archiv-Artikel

in kürze GERICHT GIBT MIETER RECHT Türschloss bleibt dran

Vermieter dürfen auf einen Mietrückstand nicht kurzerhand mit Auswechseln der Schlösser reagieren. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe darf der Vermieter zwar die Möbel eines säumigen Mieters pfänden. Allerdings müsse der Vermieter erst deren Abtransport widersprechen, bevor er drastischer wird. (dpa)