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Tschernobyl: Schulfrei vom Gericht bestätigt

Nicht zurückzubezahlen braucht eine Berliner Lehrerin das Gehalt, das ihr die Schulverwaltung für den Tag abziehen wollte, den sie nach der Katastrophe von Tschernobyl zu Hause bei ihren Kindern geblieben war. Wegen der „allgemeinen Aufregung“ und den „sehr unterschiedlichen Einschätzungen“ sei das Verhalten der Beamtin verständlich.

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