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Transferrubel-Betrügereien

Berlin. Im zweiten Prozeß um illegale Millionengeschäfte mit Transferrubeln hat vor dem Landgericht ein 53jähriger Unternehmer aus West-Berlin den Betrugsvorwurf zurückgewiesen. Er fühle sich zu Unrecht kriminalisiert und sei der eigentlich Geschädigte, weil seine Geschäftsbeziehungen zur Ex-Sowjetunion unter dem Verfahren litten, sagte er. Er habe alle Unterlagen offengelegt, und eine Prüfungskommission des damaligen DDR-Rechnungshofes habe die Rechtmäßigkeit der Ost-West-Geschäfte bestätigt.

Der Kaufmann und ein 43jähriger Geschäftspartner sollen die Deutsche Außenhandelsbank und die Bundesbank durch illegale Transferrubel-Geschäfte mit der damaligen UdSSR um rund 60 Millionen Mark geschädigt haben. Die Anklage geht davon aus, daß die Unternehmer Exporte ihrer Westfirma als Leistungen ihres in Ost-Berlin ansässigen Unternehmens deklariert und damit zu Unrecht die Umwandlung von Transferrubel auf harte D-Mark erreicht haben. Der Transferrubel war eine Währung, die ursprünglich nicht in harte Devisen getauscht wurde. dpa

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