■ Totalverweigern: Warum Zivildienst?
Berlin (dpa) – Totalverweigerer müssen genau erklären, warum sie auch im Frieden nicht zum Zivildienst bereit sind. Dies verlangte das Bundesverwaltungsgericht gestern und stellte damit die Voraussetzung für eine Totalverweigerung von Kriegs- und Zivildienst klar. Nach dem Urteil darf der Zivildienst nicht mit dem Argument verweigert werden, daß die Tätigkeit zu Kriegszeiten nicht mit dem Gewissen zu vereinbaren sei. Vielmehr müsse der Totalverweigerer erklären, warum er im Frieden nicht zum Zivildienst bereit sei.
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