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Totalverweigerer muss nicht sitzen

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 20 Mark ist der Totalverweigerer Tilmann Heller gestern vom Landgericht verurteilt worden. Das Landgericht habe damit das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben, das Heller im Mai 1998 in erster Instanz zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte, teilte die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär mit. Heller, ehemaliges Vorstandsmitglied der Grünen, hatte im November 1997 eine Einberufung zum Zivildienst nicht befolgt. Als „Kriegsdienst ohne Waffe“ lehne er den Zivildienst ab. epd

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