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Tötungsbewährung

Im Prozeß gegen einen 32jährigen Vater, der sein schwerbehindertes Baby tötete, hat das Hamburger Landgericht gestern eine zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen Totschlags verhängt (taz berichtete am 24.9.1997). Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte seinen 13 Monate alten Sohn „als Ausdruck großer Hoffnungslosigkeit“spontan getötet. Nach der Tat riefen die Eltern die Polizei. Im Prozeß sagte der Vater, er habe seinen Sohn geliebt. „Ich habe ihn getötet, damit er sich nicht ein Leben lang quält.“

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