Tödlicher Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch auf
Anfang 2005 starb in Bremen ein Afrikaner nach einem Brechmitteleinsatz. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den beteiligten Polizeiarzt aufgehoben.
Der tödliche Brechmitteleinsatz von Bremen wird voraussichtlich doch strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag den Freispruch für den Bremer Arzt Igor V. auf. Er hatte 2004 den Tod eines Mannes aus Sierra Leone verursacht. Der Prozess gegen den Arzt muss nun neu aufgerollt werden.
Am 27. Dezember 2004 nahmen Polizeifahnder den 35-jährigen Afrikaner Laya C. im Bremer Steintorviertel fest. Verdacht: Drogenhandel. C. habe die Beweismittel, kleine Drogenkügelchen, verschluckt. Auf der Polizeiwache forderten die Fahnder Unterstützung von Arzt Igor V. an. V. arbeitete für ein privates Unternehmen, das im Auftrag der Polizei Blutuntersuchungen und ähnliches durchführt. Mit Brechmitteleinsätzen hatte er aber noch keine Erfahrung, obwohl sie in Bremen damals keine Seltenheit waren. V. verabreichte dem gefesselten Afrikaner den Brechmittelsirup Ipecacuanha über eine Magensonde. Dann flößte er ihm große Mengen Wasser ein, um den Brechreiz weiter zu fördern. C. fiel ihn Ohnmacht, V. rief den Notarzt. Dieser stabilisierte den gefesselten Afrikaner, V. flößte dem Gefangenen noch weiter Wasser ein, auch nachdem dieser bereits Kokainkügelchen ausgespuckt hatte. Dabei lief C.s Lunge voll Wasser. Er fiel erneut ins Koma und starb einige Tage später im Krankenhaus. "Tod durch Ertrinken", diagnostizierten die Ärzte.
Igor V. wurde am Landgericht Bremen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. V. wurde aber im Dezember 2008 freigesprochen. Der Arzt habe zwar objektiv gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen, dies aber wegen "Überforderung" subjektiv nicht erkennen können.
Jetzt hob der BGH in Leipzig das Bremer Urteil auf und verlangte eine neue Verhandlung. Auch die BGH-Richter gingen von einer Überforderung V.s aus, sie warfen ihm aber vor, dass er die Maßnahme erst gar nicht hätte beginnen dürfen. Es liege ein "Übernahmeverschulden" vor. Dass auch der Notarzt den Einsatz nicht stoppte, könne V. nicht entlasten. Als approbierter Arzt müsse er selbst wissen, was zu tun ist, so der BGH.
Als Fehler kreideten die Richter V. auch an, dass er den Festgenommenen, der an einem Herzfehler litt, nicht über die Risiken der Behandlung aufklärte. Außerdem zeigten die Richter kein Verständnis dafür, dass V. dem Afrikaner "unter menschenunwürdigen Umständen" weiter Wasser einflößte, als bereits erste Kokainkügelchen vorlagen. Beim neuen Prozess kommt neben der "fahrlässigen Tötung" mit einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Haft auch "Körperverletzung mit Todesfolge" in Betracht. Hier beginnt die Mindeststrafe erst bei drei Jahren; Geld- und Bewährungsstrafen sind ausgeschlossen.
Der BGH bezeichnete auch den Notarzt sowie die Polizisten der Beweismittelsicherung ausdrücklich als "Nebentäter". Bisher blieben diese unbehelligt. Ihnen könnte nun auch ein Ermittlungsverfahren drohen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen