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Todesurteile aufgehoben

Die Generalstaatsanwaltschaft in Bremen hat in den vergangenen Wochen 12 Todesurteile des nationalsozialistischen Sondergerichts formal aufgehoben, zwei weitere Todesurteile stünden unmittelbar vor der Aufhebung. „Das nützt den Betroffenen zwar wenig, aber den Angehörigen gegenüber sind wir das schuldig“, erklärte gestern Bremens Generalstaatsanwalt Dr. Hans Janknecht. Derzeit werden bei der Justizbehörde alle Fälle des Bremer Sondergerichts erneut aufgerollt. „Daran werden wir uns dann orientieren und alle weiteren Urteile überprüfen“, kündigte Janknecht an. taz

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