Tierschützer verurteilt: Emder darf keine Gänse warnen
Weil er Nebelhupen blies, die Arme schwenkte und die Gänsejagd störte, muss ein Emder 2.000 Euro zahlen. Jäger unterstellen ihm "Stasi-Methoden". Ob er Berufung einlegt, weiß der Naturschützer noch nicht.
EMDEN taz | Wegen Jagdstörung hat das Emder Amtsgericht gestern den Tierfotografen und Naturschützer Eilert V. zu 2.000 Euro Ordnungsgeld beziehungsweise zwanzig Tagen Haft à je 100 Euro verurteilt. V. hat die Gerichtskosten zu tragen. In ihrem Urteil folgte die Amtsrichterin Angelika Brüggemann in allen Punkten der Klage der Emder Jäger. Die hatten im Dezember eine Einstweilige Verfügung unter Androhung von bis zu 25.000 Euro Ordnungsgeld gegen V. erwirkt. Die Forderung: V. solle aufhören, den Jagdpächter - einen ehemaligen Ortsvorsteher aus Emden-Petkum - an der Jagd auf Gänse im Naturschutzgebiet des Petkumer Deichvorlandes zu hindern.
Der Jagdpächter hatte Voß verklagt, weil er fand, V. habe Ende Dezember zweimal gegen die einstweilige Verfügung verstoßen und durch "Herumlaufen", "Armeschwenken" und "Nebelhornblasen" während einer Jagdpartie die Gänse verscheucht. Jetzt gab die Richterin den Jägern Recht. "Ich habe die Jäger auf gesetzwidrige Jagdausübung hinweisen wollen", verteidigte sich Eilert V. vor Gericht.
In Niedersachsen ist die Jagd auf bestimmte Gänsearten auch in Vogelschutzgebieten von November bis Februar erlaubt. "Wegen der schlechten Sicht konnten die Jäger jagdbare und geschützte Gänse aber gar nicht unterscheiden", argumentiert V. In mindestens einem Fall hätten die Jäger bei einem Jagdgang keine Hunde bei sich gehabt. Das ist laut Jagdgesetz verboten. "Wir hatten einen Hund dabei, dem war aber kalt, deshalb saß er im Auto", konterte ein beteiligter Jäger außerhalb des Gerichtssaals.
Die Richterin hielt alle Einwendungen V.s für rechtlich unerheblich. Die Höhe der Geldstrafe begründete sie deshalb mit der "Schwere der Tat". "Selbst wenn sich die Jäger ungesetzlich verhalten hätten, dürfte der Naturschützer sie nicht bei der Jagd stören. Er hätte die zuständigen Behörden oder die Polizei informieren müssen", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung.
V. sagte, das habe er mehrfach getan. Aber "entweder sind die Behörden nur zögerlich tätig geworden, oder die Polizei kam gar nicht. Mir hat die Polizei gesagt, sie hätten keinen verfügbaren Einsatzwagen", berichtete V. Naturschützer vermuten, dass einige Behördenvertreter selbst jagen und ihre Mitjäger schonen.
Die "Gänsewacht", die sich ausdrücklich nicht als Verein, sondern als verbandsübergreifende Plattform zum Schutz durch Jagd gefährdeter Vögel versteht, besteht sei drei gut Jahren. Ihr Ziel: Jagdverstöße zu dokumentieren. Ihre Kritik: viele Jäger könnten geschützte Arten - besonders bei schlechter Sicht - nicht von jagdbarem Wild unterscheiden. Ihre Forderung: ein Verbot der Jagd in Schutzgebieten. Unterstützt werden die Forderungen vom Naturschutzverein Wattenrat, dem Landesverband der Ökologischen Jagd, von BUND und Nabu.
Nach der Urteilsverkündung gab es verständnisloses Murren im Gerichtssaal, denn die Gänsejagd im Vogelschutzgebieten ist selbst unter Jägern umstritten. Und das Petkumer Deichvorland ist Europäisches Vogelschutzgebiet. "Hier sollte die Jagd grundsätzlich verboten werden", fordert Manfred Knake, wie V. Mitglied des regionalen Umweltschutzvereins "Wattenrat". Unterstützt wird diese Forderung vom Niedersächsischen Landesverband der Ökologischen Jagd.
Die Vertreter der traditionellen Jägerschaft waren mit dem Urteil zufrieden. "Die selbst ernannten Naturschützer können das Recht nicht in die eigene Hände nehmen", erklärte Wilke Siebels, der Bezirksvorsitzende der Landesjägerschaft Ostfriesland. Vor der Urteilsverkündung bezeichnete er die Gänsewächter als "Spitzel", die mit "Stasi-Methoden" arbeiteten. "Wir werden auch in Zukunft nicht auf die Gänsejagd verzichten. Die Population lässt eine Bejagung zu, wir haben Freude an der Jagd und sind im Recht", meinte Siebels.
V. könnte gegen das Urteil Berufung einlegen. Ob er es tun wird, wusste er am Dienstag noch nicht.
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