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TierquälerGericht bestätigt Tierhalteverbot

KOBLENZ | Wer Tieren zu Hause Schmerzen zufügt und sie verwahrlosen lässt, dem kann verboten werden, Tiere zu halten. Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte eine Verfügung des Landkreises Mayen-Koblenz gegen zwei Tierhalter. Die Richter wiesen die Klage der beiden Betroffenen gegen die Wegnahme ihrer Katzen und Hunde und gegen ein Tierhalteverbot ab. Bei einer Hausdurchsuchung waren bei den Tierhaltern 55 Katzen und 10 Hunde gefunden worden. Alle befanden sich in schlechtem Pflegezustand. (epd)

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