„Tichys Einblick“ verliert vor Gericht: Setzen, weitermachen!
Die neurechte Plattform „Tichys Einblick“, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen setzt, stärkt unsere Meinungsfreiheit – danke!
Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist in Gefahr. Sie wissen schon, Sprechverbote und so. Laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts aus dem letzten Jahr achten zwei Drittel der Befragten sehr darauf, was sie im öffentlichen Raum sagen. Einer, der sich ganz besonders um die Stellung der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland sorgt, ist Roland Tichy.
Der ehemalige Chefredakteur der Wirtschaftswoche und heutige Herausgeber des Magazins Tichys Einblick findet, man dürfe in Deutschland keine Wahrheiten mehr aussprechen, die den Mächtigen missfallen. Doch Tichy will sich nichts gefallen lassen, er ist ein Kämpfer!
Und nun hat er vor Gericht verloren und damit einen Kampf für die Meinungsfreiheit gewonnen. Es ging dabei um eine Aussage der Grünen-Politikerin Claudia Roth. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen im vergangenen Oktober sagte sie: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“ Dagegen hatte Tichy eine einstweilige Verfügung beantragt. Und jetzt hat das Stuttgarter Landgericht festgestellt: Roths Kommentar war eine Meinungsäußerung und ist demnach legitim.
Die Artikel von Tichys Einblick bestehen meist aus Merkel-Bashing, Panikmache bezüglich Geflüchteter und Hass auf Linke. Damit ist das Magazin inhaltlich nicht „liberal-konservativ“, wie es sich selbst bezeichnet, sondern rechts. Schön, dass das nun auch gerichtlich festgehalten ist.
Und es ist nicht das erste Mal, dass der Kampf um „die Wahrheit“ oder „die Pressefreiheit“ durch Tichy angeführt wird. Vor Monaten hatte Tichys Einblick das Recherchenetzwerk Correctiv verklagt. Dabei ging es um einen Streit über Faktenchecks auf Facebook, die Correctiv durchführt. Die Redaktion hatte den Tichys Einblick-Artikel unter dem Titel „500 Wissenschaftler erklären: ‚Es gibt keinen Klimanotfall‘ “ bei Facebook mit dem Stempel „teils falsch“ belegt. Die einstweilige Verfügung wies das Landgericht Mannheim ab. Am Ende stärkte das Gericht also die Faktenchecks von Correctiv. Bleibt also nur zu sagen: Danke, Tichy! Und: Weiterkämpfen!
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Emotionen und politische Realität
Raus aus dem postfaktischen Regieren!