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Therapeutisches Klonen

betr.: „Wesen mit begrenzten Rechten“, taz vom 17./ 18. 2. 01

Professor Trapp beschreibt die Diskussion um das therapeutische Klonen als einen Interessenkonflikt zwischen interessefähigen Wesen. Nach seiner Argumentation unterliegen in diesem Konflikt die „empfindungslosen Zellverbände“, also die bis zu 14 Tage alt werdenden Embryos, und das, weil sich ihnen keine Interessen zuschreiben lassen, erst recht nicht das Interesse, zu einem menschlichen Wesen zu reifen.

Wer aber so argumentiert, verabschiedet sich aus der ernsthaften Diskussion um das therapeutische Klonen. Denn mit diesem unlogischen Aufbau an Argumenten stellt sich die Frage: Wie verhält sich so jemand, der Lebensrecht nur mit Interessenartikulation gleichsetzt, mit Parkinson-Patienten in höheren Krankheitsstadien, Säuglingen, Komapatienten . . .?

PEER ROSENTHAL, Oldenburg

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