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Wahlrecht für Jugendliche

Am 17. September wird nicht nur das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Auch über die Zusammensetzung der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen wird abgestimmt. An der Wahl dieser kleinen Lokalparlamente dürfen sich erstmals auch 16- und 17-Jährige beteiligen. Da auch die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsländer auf Bezirksebene wahlberechtigt sind, dürfen bei den BVV-Wahlen insgesamt rund 180.000 Menschen mehr ihre Stimme abgeben als bei der zeitgleichen Wahl des Abgeordnetenhauses.