■ MEMMINGER URTEIL: Theissen zieht vors Bundesverfassungsgericht
Memmingen (taz) — Der Memminger Frauenarzt Horst Theissen will vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen sein Verfahren einlegen. Ein Anwalt des wegen Abtreibungen verurteilten Gynäkologen teilte gestern mit, daß sein Mandant drei strittige Punkte bezüglich seiner Verurteilung verfassungsrechtlich überprüfen lassen will. Der Bundesgerichtshof hatte vor knapp drei Monaten das Memminger Urteil vom Mai 1989 im wesentlichen bestätigt. Unterdessen findet in dem Heimatort des Frauenarztes Solidarisierung auch im Theater statt: Brausender Applaus begleitet die Ohrfeige, die eine Schauspielerin dem Vorsitzenden Richter auf der Bühne gibt. SEITE 5
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