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Teures DVU-“Arschloch“

■ Beleidigung des DVU-Chefs kostet zwei Wochen Arbeit

Ein Streifzug in der Nacht vom 25 September 1991 hat dem 22jährigen Thorsten H. jetzt eine Verhandlung vor dem Amtsgericht und zwei Wochen gemeinnützige Arbeit eingetragen.

In der heißen Phase des Bürgerschaftswahlkampfes traf der leicht angetrunkene Thorsten H. an der Balgebrückstraße auf eine Klebekolonne der DVU. Er erkannte Gerhard Frey und rief ihm zu: „Arschloch. Du hast nur Scheiße im Kopf. Kannst nicht mal 'A' sagen.“ Der DVU-Chef, der keiner gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg geht, verklagte Thorsten H. wegen Beleidigung. Das Gericht stellte einen Strafbefehl über 300 Mark zu. Der arbeitslose Sozialhilfeempfänger legte aus finanziellen Gründen, aber auch aus Unverständnis über diese Strafe Widerspruch ein.

Gestern vor de Amtsgericht wies Richter Hogenkamp darauf hin, daß H. bereits wegen Beleidigung und wegen Übermalens rechtsradikaler Parolen aktenkundig sei. "Arschloch“ erfülle in jedem Fall den Straftatbestand der Beleidigung, unabhängig davon, wer der Adressat sei. Er schlug H. die Einstellung des Verfahrens und die Umwandlung der Geldstrafe in zwei Wochen gemeinnütziger Arbeit bei der „Brücke“ vor. Thorsten H. akzeptierte. asp

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