: Teuerungsausgleich in Bekleidungsindustrie
Berlin (adn) - Den Beschäftigten der Bekleidungsindustrie wird ein monatlicher Teuerungs- und Sozialausgleich ab 1. Oktober 1990 in Höhe von 200 DM gewährt. Darauf einigten sich am Dienstag in Rüdersdorf während der dritten Verhandlungsrunde zum Abschluß eines Tarifvertrages für die 86.000 Beschäftigten der Bekleidungsindustrie der DDR Vertreter des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft Textil/Bekleidung/Leder und des Verbandes der Bekleidungsindustrie.
Für September wurde eine Übergangsregelung für Ausgleichszahlungen vereinbart. Die Laufzeit der Vereinbarung wurde auf den 31. März 1991 fixiert. Für Auszubildende wurde vereinbart, ab 1. Oktober 1990 differenziert Ausgleichszahlungen zum monatlichen Lehrlingsentgelt zu gewähren. Für das erste Ausbildungsjahr gibt es 50 DM, für das zweite 100 DM und für das dritte Lehrjahr 150 DM. Für den Monat September wurde auch für Auszubildende eine Sonderregelung getroffen. Mit dieser Kompromißlösung wurden die Tarifverhandlungen in der Bekleidungsindustrie abgeschlossen. Bereits in der ersten Tarifrunde wurde zwischen den Tarifpartnern eine Einigung zur Einführung der 40-Stunden-Woche ab 1. Oktober 1990 bei vollem Lohnausgleich, zur Gewährung einer Jahressonderzahlung für 1990 in Höhe von 40 Prozent eines monatlichen Bruttoverdienstes und die schrittweise Angleichung der Lohn- und Gehaltsstrukturen an das BRD -Niveau erzielt.
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