piwik no script img

Terrorbekämpfung und SwiftAl-Qaida öffnete die Schleusen

Auch ohne Swift arbeiten die USA und europäische Regierungen eng zusammen. Die Zusammenarbeit bei der Terrorprävention wird derzeit noch ohne Abkommen abgewickelt.

New York am 11.09.2001 (<a href="www.abcnews.go.com">ABC News</a>) Bild: dpa

BERLIN taz | Der geplante Zugriff auf die Bankdaten von Swift ist nur ein kleiner Ausschnitt der transatlantischen Zusammenarbeit bei der Terrorbekämpfung. Bei der Strafverfolgung funktioniert die Zusammenarbeit traditionell gut, immer wichtiger wird aber die Prävention im Vorfeld von Straftaten.

Früher war diese Unterscheidung nicht sehr wichtig. Gruppen wie die RAF hatten feste Strukturen, schon die Mitgliedschaft war strafbar. Deshalb war jedes polizeiliche Handeln stets Strafverfolgung, die Prävention wurde nebenbei miterledigt. Beim islamistischen Terror dominieren aber netzartige Strukturen, es gibt spontane Radikalisierung und Einzeltäter. Deshalb wurde Prävention in letzter Zeit immer wichtiger.

Auch die Notwendigkeit zu transatlantischer Zusammenarbeit war bei der Terrorbekämpfung früher gering. Die RAF mordete in Deutschland, die Weathermen bombten in den USA, global agierten allenfalls Befreiungsbewegungen wie die palästinensische PFLP. Ein internationaler Terrorismus, der sowohl Europa als auch die USA bedroht, wird erst seit den Al-Qaida-Anschlägen von 2001 wahrgenommen. Seither ist der Bedarf an Informationsaustausch massiv gestiegen.

Bisher läuft die Zusammenarbeit mit den USA allerdings in der Regel nicht über europäische Kanäle, sondern zwischen den Nationalstaaten. So gilt in Deutschland für die Strafverfolgung ein Rechtshilfeabkommen, das erst 2003 beschlossen wurde. Bis dahin wurde von Fall zu Fall über die Rechtshilfe entschieden. Das Abkommen ermöglicht nicht nur den üblichen Austausch von Dokumenten oder die Vernehmung von Zeugen, sondern regelt auch die Zusammenarbeit bei "besonderen Ermittlungsmethoden". Gemeint sind etwa die Überwachung des Fernmeldeverkehrs und sogar verdeckte Ermittlungen im jeweils anderen Land.

Die Zusammenarbeit bei der Terrorprävention wird derzeit noch ohne Abkommen abgewickelt. Wenn das Bundeskriminalamt Daten an die USA weitergibt, ist das BKA-Gesetz die Rechtsgrundlage. Danach entscheidet das Amt im Einzelfall, welche Informationen die USA erhalten.

Für Teile der Polizeizusammenarbeit haben Bundesregierung und USA allerdings 2008 ein Abkommen ausgehandelt, das aber noch nicht in Kraft ist. Dieser Vertrag zur "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" räumt den USA Zugriff auf die vom BKA gespeicherten Fingerabdrücke und DNA-Profile ein, Letzteres allerdings nicht zu präventiven Zwecken. Außerdem wird die Übermittlung von sogenannten Gefährderdaten näher geregelt. Gemeint sind Informationen über Personen, bei denen aufgrund "bestimmter Tatsachen" vermutet wird, dass sie Anschläge begehen wollen. Solche Gefährderdaten sollen auch ohne Ersuchen den USA übermittelt werden. Das Abkommen gilt den Regierungen als Vorbild für andere EU-Staaten.

Zum Verdruss des Bundesinnenministeriums hat das schwarz-grün regierte Hamburg auf Grundlage einer Absprache aus den Fünfzigerjahren das Inkrafttreten des Vertrags gestoppt. Hinter der Blockade steht Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), dem der Datenschutz in dem Abkommen nicht genügt.

Dass der Datenschutz bei der Polizeizusammenarbeit mit den USA ein Schwachpunkt ist, sieht man auch auf europäischer Ebene so. Ziel ist es deshalb, ein spezielles Datenschutzabkommen für die Polizeikooperation abzuschließen. Darauf soll dann später bei allen Formen der Zusammenarbeit Bezug genommen werden. Die Verhandlungen hierfür haben aber erst begonnen.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • E
    Edelweiß

    Terrorbekämpfung und Swift

    Al-Qaida öffnete die Schleusen

     

    Soll diese Überschrift bewußt Ängste schüren und was hat Al-Qaida bitte mit SWIFT zu tun? Die Übermittlung unserer Bankdaten an die USA hat bisher keinen Erfolg bei der Terrorabwehr hervorgebracht.

  • G
    Gaißenpeter

    Wenn es darum geht die Kidnapper der CIA dingfest zu machen, dann funktioniert die Zusammenarbeit offensichtlich nicht besonders gut. Und jetzt noch schnell die CIA mit Daten füttern, damit die Kidnapper der CIA ihre Opfer leichter finden.

  • E
    end.the.occupation

    In demselben Umfang, wie sich der Staat aus den Aufgaben der Daseinsvorsorge zurückzieht und die Bekämpfung von 'white collar'-crimes einstellt - in demselben Umfang dringt er in alle Bereiche - das Grundgesetz ignorierend - ein, um den zu erwartenden Widerstand gegen das Regime aus Bankstern, Steuerhinterziehern und käuflichen Parteien schon im Vorfeld eindämmen zu können.

     

    Besonders interessant ist dabei die Errichtung rechtsfreier Räume - Guantanamo und illegal combattants - um das Recht vollständig aus der Welt zu schaffen.