piwik no script img

■ TelegrammObdachlose: Recht auf Dach über dem Kopf

Mannheim (epd) – Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Obdachlosen vorläufig Unterkunft zu gewähren. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Obdachlosigkeit selbst verschuldet sei, urteilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Beschluß, der nicht mehr anfechtbar ist (Aktenzeichen: 1 S 470/96). Der VGH bestätigte damit die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg, das die Stadt Donaueschingen verpflichtet hatte, einem Obdachlosen vorläufig Quartier zu bieten. Die Stadt hatte sich zuvor geweigert, den Mann aus dem ehemaligen Jugoslawien in ein Obdachlosenheim einzuweisen.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen