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■ TelegrammGeldwäsche ist nur schwer nachweisbar

Wiesbaden/Stuttgart (dpa) – Auch nach Einführung des Geldwäschegesetzes tun sich Ermittler und Justiz schwer, „schmutziges“ Geld sicherzustellen. Der Nachweis der Geldwäsche gelingt nur in einem Bruchteil der Verdachtsfälle. Laut BKA wurden 1994 bundesweit 3.282 Anzeigen wegen des Verdachts der Geldwäsche bei den Ermittlungsbehörden erstattet. Insgesamt seien Transaktionen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Mark betroffen. Wieviel davon beschlagnahmt werden konnte, ist noch unbekannt.

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