piwik no script img

■ TelegrammDänisches Gericht: EU-Beitritt Rechtens

Kopenhagen (AFP) – Ein Kopenhagener Berufungsgericht hat am Freitag eine Verfassungsklage gegen den Maastrichter EU- Vertrag abgewiesen und dessen Unterzeichnung durch die dänische Regierung für Rechtens erklärt. Die zehn Kläger kündigten an, daß sie das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof anfechten werden. Sie hatten im Mai 1993 Klage gegen Ministerpräsident Poul Nyrup Rasmussen eingereicht. Ihrer Ansicht nach wurde durch den Beitritt zum Maastrichter Vertrag 1993 gegen Artikel 20 des dänischen Grundgesetzes verstoßen, wonach Dänemark nur begrenzt Hoheitsrechte an supranationale Organisationen – wie beispielsweise die Europäische Union (EU) – abtreten darf.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen