■ Telegramm: Dänisches Gericht: EU-Beitritt Rechtens
Kopenhagen (AFP) – Ein Kopenhagener Berufungsgericht hat am Freitag eine Verfassungsklage gegen den Maastrichter EU- Vertrag abgewiesen und dessen Unterzeichnung durch die dänische Regierung für Rechtens erklärt. Die zehn Kläger kündigten an, daß sie das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof anfechten werden. Sie hatten im Mai 1993 Klage gegen Ministerpräsident Poul Nyrup Rasmussen eingereicht. Ihrer Ansicht nach wurde durch den Beitritt zum Maastrichter Vertrag 1993 gegen Artikel 20 des dänischen Grundgesetzes verstoßen, wonach Dänemark nur begrenzt Hoheitsrechte an supranationale Organisationen – wie beispielsweise die Europäische Union (EU) – abtreten darf.
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