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■ TelegrammFoltervorwürfe müssen überprüft werden

Frankfurt am Main (epd) – Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde eines Algeriers gegen die Ablehnung seines Asylantrags stattgegeben. Das Frankfurter Verwaltungsgericht habe das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt, da die Aussagen des Asylbewerbers über erlittene Folter nicht überprüft wurden. Der Fall wurde an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

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