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■ TelegrammTeilzeitkraft muß nicht samstags arbeiten

Kassel (dpa) – Arbeitgeber dürfen Teilzeitbeschäftige nicht zwingen, regelmäßig samstags zu arbeiten, wenn Vollzeitkollegen samstags frei haben. Das hat gestern das Kasseler Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Verkäuferin hatte seit 1986 drei Tage in der Woche zusammen gut 100 Stunden monatlich gearbeitet. Dann wollte der Arbeitgeber ihre Arbeitszeit um zehn Stunden im Monat verlängern, sie auf fünf Tage in der Woche verteilen und sie verpflichten, jeden Samstag zu arbeiten.(Az.: 2 AZR 352/96)

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